Die Bewerbung um den fünften THEATERPREIS DES BUNDES, ausgelobt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, ist ab sofort möglich und endet am 19. Juni 2023. Theater in der Bundesrepublik können sich auf den neu ausgerichteten Innovationspreis bewerben. Der Preis würdigt mittlere und kleinere Theaterhausstrukturen, besonders abseits der Theatermetropolen, und ihre bundesweit bemerkenswerte Arbeit in den vergangenen Jahren.
Der Theaterpreis wird für ein herausragendes Programm verliehen, das sich durch überzeugende ästhetisch-künstlerische Fortentwicklung in zeitgenössischen Fragestellungen der (Stadt-)Gesellschaft, der multiperspektivischen Publika, der ökologischen und sozialen Achtsamkeit und/oder technologisch-digitaler Innovationen auszeichnet. Auch die spezifische strukturelle, finanzielle und ggf. sozial-räumliche Situation wird bei der Verleihung berücksichtigt. Theater können sich je nach Ihrer strukturellen Verfasstheit in drei Kategorien bewerben:
1. Stadttheater und Landesbühnen
2. Privattheater und Gastspielhäuser
3. Freie Produktionshäuser
Der Theaterpreis des Bundes ist mit Preisgeldern von insgesamt 500.000 Euro dotiert. Vergeben werden ein Hauptpreis sowie je eine Auszeichnung in drei Kategorien. Die Preisträger verpflichten sich, die Prämien für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen zu verwenden.
Der Theaterpreis des Bundes wird auf Vorschlag einer Fachjury von der Staatsministerin für Kultur und Medien vergeben. Projektträger ist das Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V. (ITI) in Kooperation mit dem Fonds Darstellende Künste e.V.
Das ITI wird für das begleitende Symposium zur Preisverleihung verantwortlich sein.
Bewerbungen können bis zum 19. Juni beim Fonds Darstellende Künste e.V. eingereicht. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bundesregierung zum Theaterpreis des Bundes 2023.